Aufschieben – gewollt, oder nur vergessen?

Nach der 72-Stunden-Regel passiert beides:

Eine widerstrebende Erledigung wird zunächst auf morgen verschoben. Dann auf übermorgen. Noch einen Tag, dann ist sie soweit abgekühlt, dass sie emotionslos vergessen werden kann. Vor allem, wenn in der Zwischenzeit nichts passiert ist: keine Bestrafung, keine Erinnerung, kein Tritt i.d.A..

To-do-Listen scheitern an diesem Phänomen, solange sie kein wirksames „wenn, dann“ bzw. „wenn nicht, dann (nicht)“ enthalten.