Wichtige Fragen und Antworten:

Praxismanagement

Einzelsitzungen und Paar- und Familiensettings werden unter den Maßgaben der jeweils geltenden Hygieneregeln durchgeführt.

Kommunikation und Fern-Beratungen erfolgen nach Absprache per:

Tel fix: 0211 9991656

Tel mobil: 01520 9887966

E-Mail: info@pro-cras.de

online: Zoom, MS Teams, SKYPE

nicht per WhatsApp-Telefonie, -Chat oder -Video

Leistungen und Preise

Revision März 2022

Alle Honorar-Rechnungen sind ohne anders lautende Vereinbarung spätestens vor Inanspruchnahme der zweiten Sitzung zahlbar.

Preise

Orientierungsgespräch:

Sie wollen Ihre Prokrastiniergewohnheiten besser verstehen und einordnen? Sie suchen das fachkundige aber unverbindliche Gespräch? Das Orientierungsgespräch gibt hierfür die günstige Gelegenheit, denn es ist kostenlos.

In seiner Ausführlichkeit (Dauer: ca. 1  – 1,5 Std.) gibt das Orientierungsgespräch uns beiden die Chance, erste wichtige Informationen zu erhalten und falschen oder euphorischen Behandlungsentscheidungen vorzubeugen. Gleichzeitig erfüllt es Anamnese-, probatorische (Kennenlern-) und psychoedukative Aufgaben.

In dieser Funktion ist es immer unverbindlich und

kostenfrei.

 

pro-cras-Paket: Orientierungsgespräch, Beratung, LEDZ GO!©-Scan plus therapeutische Intervention

Der kompakte Weg zur Rückgewinnung der Handlungs- und Entscheidungsautonomie.

Wahrnehmung und Aufrechterhaltung der entscheidenden Verzögerungsimpulse, Klärung von Willen und Wollen, Routinen-Unterbrechung und -Neueinrichtung, Alltags-Implementierung.

Sie investieren für:

geführter LEDZ GO!©-Scan und vor diesem Hintergrund 2+1 psychotherapeutische/Beratungs-Sitzungen von jeweils 1,5 – 2,5 Std. Dauer:

480,00 € für das Gesamt-Paket

Vereinbarte und nicht wahrgenommene Sitzungen sind vorbereitete Sitzungen und werden, wenn sie nicht bis zum Vortag abgesagt werden, in voller Höhe zahlbar.

Einzelsitzung:

Einzel-, Paar-, Partner- oder Familiensetting 

für die Dauer von 50 Minuten – gem. Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

100,55 € pro Sitzung, oder (empfohlen):

für die Dauer von 90 Minuten:

120,00 € pro Sitzung.

Gruppensitzung:

Nach vorheriger Vereinbarung bzw. Ankündigung im Internet

40,00 – 60,00 € pro Sitzung (entsprechend Thema und Teilnehmerzahl)

für eine Dauer von 90 Minuten

Weniger bezahlen?

Welche Kosten können KV oder PKV übernehmen

Fragen zur Kostenübernahme sind im Einzelnen vor Beginn der Intervention zu besprechen – natürlich auch die Frage, ob überhaupt eine Kostenübernahme angestrebt bzw. sinnvoll ist (sh. hieru: „Was zahlt meine Kasse“).

Sondervereinbarungen in die Preisgestaltung sind bei Bedarf vereinbar

Wir wissen, dass exzessives Aufschieben zu finanziellen Problemen führen kann, die sich erst aufhören können, wenn der Drang zum Prokrastinieren überwunden ist – eine Zwickmühle, die bedeuten kann, dass fachlicher Rat wegen seiner Kosten nicht in Anspruch genommen wird.

In einem solchen Fall sollten wir miteinander reden, damit wir gemeinsam eine passende Regelung finden.

Gleiches gilt für Prokrastinierende an Hochschule, Fachochschule oder sonstiger Ausbildungsstätte. Betroffene von dieser "akademischen Prokrastination" bitte ich, mich anzusprechen, damit wir zusammen einen für beide Seiten verträglichen finanziellen Rahmen finden können.

 

Was zahlt meine Kasse?

Ob die Kosten für eine Behandlung bei mir von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, hängt davon ab, ob Sie dies überhaupt wünschen, und ob bzw. in welchem Umfange die getroffenen Versicherungsvereinbarungen dies zulassen. Auch im Falle einer Kostenübernahme kann ich als Privatpraxis nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen, sodass Sie für die Kosten zunächst in Vorlage treten und diese zur Rückerstattung beantragen würden.

Eine Kostenübernahme ist immer vor Behandlungsbeginn mit dem eventuellen Kostenträger abzuklären.

Mein Honorar richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ) und beträgt derzeit € 100,55 pro Therapiesitzung (Dauer: je nach Erfordernis 50 – 90 Minuten).

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG (PKV)

Private Krankenkassen erstatten die Kosten, die sie vertraglich mit Ihnen vereinbart haben. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob überhaupt bzw. in welchem Umfang Ihre Private Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie übernimmt. Wenn Sie möchten, bin ich Ihnen dabei behilflich.

SELBSTZAHLER

Wenn Sie die Kosten für die Psychotherapie bei mir selber tragen, haben Sie in keine weiteren Formalitäten zu beachten. Auch hier richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ) = € 100,55 pro Therapiesitzung. Rabatte und Paketpreise orientieren sich hieran.

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG (GKV)

Da derzeit die Wartezeiten für einen Therapieplatz sehr lang sein können, gibt es für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, über das Kostenerstattungsverfahren eine Therapie bei mir bei der Krankenkasse zu beantragen. Dies kann dann erfolgen, wenn Sie eine gewisse Anzahl an Absagen von einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung dokumentiert haben, denn Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung ohne unzumutbare Wartezeit.

BERATUNG / COACHING

Therapeutische Gespräche ohne die Diagnose einer psychischen Störung sind keine Kassenleistung und müssen privat bezahlt werden. Die Höhe des Honorars wird individuell bemessen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

TIPPS

Folgende konkrete Tipps zum Vorgehen bei der Antragstellung gibt die Bundespsychotherapeutenkammer, damit die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt:

1) Kontaktieren Sie zuerst möglichst viele zugelassene Psychotherapeuten in Wohnortnähe und fragen Sie nach einem freien Behandlungsplatz (schauen Sie im Internet auf Plattformen wie www.therapie.de und suchen Sie dort nach einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung) oder lassen Sie sich über die Terminservicestelle einen Termin vermitteln – dieses geschieht i.d.R. innerhalb einer Woche. Wenn Sie zeitnah einen Termin erhalten, nehmen Sie ihn wahr. Sollte der vermittelte Psychotherapeut keinen Platz für Sie haben, lassen Sie sich ein PTV11 Formular aushändigen, auf dem Sie bestätigt bekommen, dass eine Verhaltenstherapie indiziert ist und KEINE Akuttherapie notwendig ist.

2) Da Sie nachweisen müssen, dass keine zeitnahe Behandlung bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung möglich war, protokollieren Sie Ihre Anrufe (Name, Datum, Uhrzeit und frühestmöglichen Behandlungstermin).

Teilen Sie Ihrer Krankenkasse schriftlich mit, dass kurzfristig kein Therapiebeginn bei einem zugelassenen Psychotherapeuten in Wohnortnähe möglich war. Legen Sie dem Schreiben Ihr Anrufprotokoll bei und bitten Sie Ihre Kasse, Ihnen im Rahmen einer angemessenen Frist (z.B. eine Woche) einen Psychotherapeuten mitzuteilen, bei dem Sie zeitnah einen Termin in Wohnortnähe erhalten.

3) Nach Verstreichen dieser Frist kontaktieren Sie mich, damit wir einen Erstgesprächstermin vereinbaren können. Sie erhalten dann die erforderlichen Unterlagen für einen Antrag auf Kostenerstattung.

Mehr zum Thema Kostenerstattungsverfahren finden Sie in dem Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer.

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie Sie vorgehen müssen, um die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren erstattet zu bekommen.

Wozu dient das Orientierung-Gespräch?

Die Spielarten der Prokrastination sind vielfältig: Sie reichen von einem ersten Ablehnungsreflex bis zur Zwangsreaktion auf einen angstbesetzten Auslöser, von gelegentlichen themenbezogenen Schüben bis hin zum chronifizierten und pathologischen Verhalten. Auch die Situationen, die den Drang zum Prokrastinieren auslösen, und Deine Art und Weise, darauf zu reagieren, machen Dein ganz persönliches Prokrastinations-Verhalten aus.

Da verliert man als Betroffene/r leicht den Überblick über die Möglichkeiten, die zur Überwindung des Aufschiebereflexes ad hoc und auch langfristig zur Verfügung stehen.

Das Orientierungs-Gespräch gibt Klarheit

  • über die Formen sinnvoller Selbsthilfe, und
  • über die Möglichkeiten, die eine fachliche und kompetente Behandlung auch eines bereits lang andauernden Aufschiebeverhaltens bietet.

Interessenten an einer fundierten Prokrastinationsbehandlung haben hier die Möglichkeit, ents heidungsoffen und ohne zeitlichen oder Kostendruck im Vorfeld alle Fragen bezüglich der Behandelbarkeit, Aussichten und methodischer Vorgehensweise zu klären.

Für mich als Berater können bereits hier die aktuellen Symptome und Prokrastinationsprobleme vor dem Hintergrund der Lebensgeschichte, der Persönlichkeitsentwicklung, der augenblicklichen Lebenssituation und der spezifischen aktuellen Beanspruchungen und Belastungen verstehbar gemacht werden, sodass eine Entscheidung über eine gemeinsame Arbeit leichter getroffen werden kann.

Auch deswegen ist das Orientierungs-Gespräch sehr ausführlich, und lässt ausreichend Raum für alle aufkommenden Fragen. Es ist kostenfrei und ohne jede weitere Verpflichtung.

Selbstverständlich gelten auch hier die Verpflichtungen zu Diskretion und Verschwiegenheit.

Wir bitten um Verständnis, dass das Orientierungsgespräch als solches nicht den Charakter eines Coachings oder einer therapeutischen Beratung haben kann.