Dürfen Freiberufler prokrastinieren?

Selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten erlauben gestalterische Freiheiten, die diese Art des Broterwerbs so reizvoll machen. Allerdings erstreckt sich diese Freiheit kaum auf die Handhabung der zeitlichen Ressourcen. Gleichzeitig kann es ohne die strengen Vorgaben einer Betriebshierarchie schwierig sein, eine  konstruktiven Arbeitsrhythmus zu finden und beizubehalten. Auch das relativ weit geschnittene Planungskorsett eines Studiums verführt dazu, den roten Faden zu verlieren und Studienschritte aufzuschieben. Das sogenannte „akademische Prokrastinieren“ wird sich nahtlos im freien Berufsleben fortsetzen.

Für Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, für Architekten, Heilpraktiker, niedergelassene Ärzte oder Künstler, aber auch für Gewerbetreibende oder Erzieher (gemeint sind natürlich immer beide Geschlechter) kann es sinnvoll sein, der Überforderung und dem Burnout vorzubeugen und das Aufschieben von Terminen, Planungen, Freizeit- und Familienaktivitäten, von Lebensfreude und Selbstbestimmung nicht weiter zuzulassen. Nur dann mündet die Freiheit der Berufsgestaltung nicht in die Unfreiheit der Selbstausbeutung.